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Autofahren nach GBS

Herbert ⌂ @, 52249 Eschweiler, Sonntag, 28. Februar 2010, 10:56 (vor 194 Tagen) @ Werner

Hallo Werner,
sicherlich haben Sie an den vielgestaltigen Rückantworten gemerkt, dass es keine einheitliche Richtlinie gibt. Sagen wir es einmal so: Haben die behandelnden Ärzte in der Klinik sich nicht für ein Fahrverbot ausgesprochen (und dies amtlich weiter geleitet) liegt es in der Verantwortung des Patienten, ob und wann er sich wieder hinter das Steuer setzt. Dabeit ist immer der § 1 der Straßenverkehrsordnung maßgebend, der besagt, dass ich keinen anderen Teilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar gefährden darf. Solange man also selber eine Unsicherheit merkt, sollte man tunlichst kein Fahrzeug bewegen.
Zwei Probleme tauchen dabei immer wieder auf: Erstens der Fußheber, der verhindert, dass man die Pedale im "Gespür" hat und zweitens die Kraft, die man braucht, um die Beine anzuheben (z.B. um schnell vom Gas auf die Bremse zu wechseln). Hat man hier Probleme, sollte man diesen Bewegungsablauf mit einem Krankengymnasten einüben und diesen ruhig mal für eine halbe Stunde zu einer Fahrt mitnehmen. Gibt er sein o.k., dann kann man mit ruhigem Gewissen fahren.

Fazi: Es gibt keine einheitliche Richtlinie, solange die Ärzte dieses Thema offen lassen. Es liegt in der eigenen Verantwortung.

Herbert Brüßeler
Deutsche GBS-Initiative
Geschäftsstelle Euregio
Dürener Str. 427
52249 Eschweiler


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