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Krankenunterhalt

Herbert Brüßeler ⌂ @, 52249 Eschweiler, Donnerstag, 24. Juni 2010, 13:10 (vor 74 Tagen) @ Stefanie Bilek

Hallo Stefanie,

ich versuche einmal, den Begriff zu erläutern. Es gibt Fälle, nach denen der Ehegatte keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt für sich selber hat. Dies kommt oft zum Tragen, wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und dem Ehegatten zuzumuten wäre, einer Erwerbsttätigkeit nachzugehen.
Ist der Ehegatte jedoch aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dann kommt unter Umständen der Krankenunterhalt zum Zuge. Ob, in welcher Höhe und mit welcher zeitlichen Befristung kann hier sicher nur ein Anwalt beantworten.

Gruß

Herbert Brüßeler
Deutsche GBS Initiative
Geschäftsstelle EUREGIO


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  • Krankenunterhalt - Stefanie Bilek, 23.06.2010, 12:44 [*]
    • Krankenunterhalt - Herbert Brüßeler, 24.06.2010, 13:10