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Schwerbehindertenantrag

kurt @, Donnerstag, 21. Januar 2010, 16:20 (vor 232 Tagen)

Schwerbehindertenantrag (zum Punkt Versorgungsamt ab 31. März 2009).

Hallo,
Nach meiner Erfahrung ist es gut neben der Behinderung durch GBS als zweiten Punkt die „psychische Belastungen durch die Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ anzuführen. Evt. bestehen noch weitere gesundheitliche Einschränkungen welche anzugeben wäre. Gemäß der Ratgeber soll man dies gewissenhaft prüfen und lieber zuviel angeben.
Bezüglich der Belastungen durch GBS kann es zweckmäßig sein einen Nervenarzt mit einzubeziehen von diesem ein Attest mit einreichen.
Die Behörde legt nun für jeden Punkt einen Einzel-GdB fest und faßt diese zu einem Gesamt-GdB zu-sammen. Damit kam ich immerhin auf über 100 v.H. was dann auf 100 v. H. abgerundet wurde.
Sollte kein Widerspruch eingelegt worden sein und der Bescheid rechtskräftig sein, so empfehle ich einen Antrag auf Neubewertung zu stellen und darin alle Beschwerden aufzuführen.
Kurt

Schwerbehindertenantrag

G a s t, Freitag, 22. Januar 2010, 10:41 (vor 231 Tagen) @ kurt

Hallo
Kumulieren die Beschwerden/Krankheitsbilder bei der Feststellung auf Grad der Schwerbehinderung?

Schwerbehindertenantrag

kurt @, Freitag, 22. Januar 2010, 13:31 (vor 231 Tagen) @ G a s t

Hallo,
Die Beurteinungskriterien sind unter
www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html
zu erhalten.
Der Download der Vorschriften (144 Seiten) umfaßt alle Bewertungen der Behinderung sowie die Gesamtbeurteilung.

Meine Darstellung beruht auf persönlichen Erfahrungen.

Kurt