Startseite
Wichtiger Hinweis

Vielen Dank, dass Sie das Diskussionsforum der Deutschen GBS Initiative e.V. Bundesverband besuchen. Bevor Sie eine Frage hier einstellen bitten wir darum, erst unsere WEB Seite www.gbs-selbsthilfe.de zu besuchen, da dort viele der hier gestellten Fragen bereits beantwortet sind. Weiterhin bitten wir zu bedenken, dass einmal eingegebene Namen von den Suchmaschinen erfasst werden und dort ohne unseren Einfluss zur späteren Löschung gespeichert werden. Zu Fragen nach neurologischen Kliniken bitten wir höflich darum, sich direkt an unsere Geschäftstelle oder unseren örtlichen GBS CIDP Repräsentanten zu wenden.

Krankenunterhalt

Stefanie Bilek @, Dortmund, Mittwoch, 23. Juni 2010, 12:44 (vor 75 Tagen)

Hallo,

ich bin im Internet auf den Begriff "Krankenunterhalt" gestossen, finde dazu aber nichts genaueres. Kennt sich jemand damit aus? Was umfasst der Krankenunterhalt, wie lange nach einer Trennung bzw. Scheidung kann man ihn in Anspruch nehmen und wird er zusätzlich zum normalen Unterhalt fällig? Wo kann ich mich dazu informieren?

Ich bin Mitte 2006 an GBS erkrankt, es wurden zudem noch Fatigue und ein chronisches Schmerzsyndrom diagnostiziert. Ich lebe seit Ende 2008 getrennt, bin noch nicht geschieden, mein Mann zahlt mir Unterhalt.

Mein Anwalt hat den Krankenunterhalt nicht angesprochen, vielleicht kann mir ja eine/r von euch weiter helfen.

Viele Grüsse
Steffi

Krankenunterhalt

Herbert Brüßeler ⌂ @, 52249 Eschweiler, Donnerstag, 24. Juni 2010, 13:10 (vor 74 Tagen) @ Stefanie Bilek

Hallo Stefanie,

ich versuche einmal, den Begriff zu erläutern. Es gibt Fälle, nach denen der Ehegatte keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt für sich selber hat. Dies kommt oft zum Tragen, wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und dem Ehegatten zuzumuten wäre, einer Erwerbsttätigkeit nachzugehen.
Ist der Ehegatte jedoch aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dann kommt unter Umständen der Krankenunterhalt zum Zuge. Ob, in welcher Höhe und mit welcher zeitlichen Befristung kann hier sicher nur ein Anwalt beantworten.

Gruß

Herbert Brüßeler
Deutsche GBS Initiative
Geschäftsstelle EUREGIO